Abfallsorte Altholz Klasse I-III
| was darf rein | was darf nicht rein |
|---|---|
| Euro- und Einwegpaletten | Alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus Holz bestehen |
| Obststeigen und Kisten | Holzabfälle, die kontaminiert sind und deshalb unter die Kategorie A IV fallen, wie beispielsweise: |
| Verschläge | Bretter, Dielen und Balken aus Abbruch |
| Massivholzmöbel | Bahnschwellen |
| Baustellensortimente aus Massivholz | Leitungsmasten |
| Beschichtete Möbel | Rebpfähle |
| Furnierte sowie Bau-Spanplatten | Fenster und Außentüren |
| Sonstige lasierte oder lackierte Hölzer aus dem Außenbereich | |
| Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.ä. behandelt wurden (Gartenmöbel, Zäune) | |
| Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel | |
| Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle | |
| Leuchtmittel | |
| Batterien und Akkumulatoren | |
| Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen | |
| Gefüllte Lack- und Farbeimer |
Abfallsorte Altholz Klasse IV
| was darf rein | was darf nicht rein |
|---|---|
| Brandholz (nur nach Anfrage) | Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen |
| Obststeigen und Kisten | Gefüllte Lack- und Farbeimer |
| Verschläge | Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel |
| Bretter, Dielen und Balken | Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle |
| Industriehölzer (ohne Glas) | Leuchtmittel |
| Massivholzmöbel (ohne Glas, Polster, Bezüge) | Batterien und Akkumulatoren |
| Baustellensortimente aus Massivholz (ohne Glas) | |
| Rebpfähle | |
| Andere lasierte oder lackierte Hölzer | |
| Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.ä. behandelt wurden (z.B. Holzgartenmöbel) |
Abfallsorte Asbestabfälle/ Asbestzementabfälle
Müssen in staubdichten und reißfesten Säcken (Big-Bags) verpackt sein (Nach TRGS 519 gefertigt & gekennzeichnet).
Die vorgesehenen Säcke können Sie auch bei uns kaufen.)



















